Rechtsprechung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Recht·spre·chung, Plural: Recht·spre·chun·gen
Aussprache:
IPA [ˈʁɛçtˌʃpʁɛçʊŋ]
Bedeutungen:
[1] meist Singular: Menge und/oder Art der erfolgten Gerichtsurteile
Herkunft:
Zusammenbildung aus dem Substantiv Recht und dem Verb sprechen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1] Jurisdiktion
Beispiele:
[1] Die Rechtsprechung hat sich im Lauf der Zeit geändert.
[1] „Später, als ich etwas älter war und mich ernsthafter mit der deutschen Rechtsprechung beschäftigte, wurde mir die Bedeutung von Gesetzen und Rechten viel stärker bewusst.“
Übersetzungen:


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