Schuldenerlass
Substantiv, m:

Worttrennung:
Schul·den·er·lass, Plural 1: Schul·den·er·las·se, Plural 2: Schul·den·er·läs·se
Aussprache:
IPA [ˈʃʊldn̩ʔɛɐ̯ˌlas]
Bedeutungen:
[1] Verzicht darauf, finanzielle Außenstände einzutreiben
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schuld und Erlass sowie dem Fugenelement -en
Beispiele:
[1] „Der Schuldenerlass war im Frühjahr gekommen.“
Übersetzungen:


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