Sprachlehre
Substantiv, f:

SingularPlural
Nominativdie Sprachlehredie Sprachlehren
Genitivder Sprachlehreder Sprachlehren
Dativder Sprachlehreden Sprachlehren
Akkusativdie Sprachlehredie Sprachlehren

Worttrennung:
Sprach·leh·re, Plural: Sprach·leh·ren
Aussprache:
IPA [ˈʃpʁaːxˌleːʁə]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: deutscher Terminus für Grammatik, also die Beschreibung des Sprachsystems und seiner Regeln
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Sprache und Lehre
Synonyme:
[1] Grammatik, Sprachkunst/Sprachenkunst (veraltet)
Beispiele:
[1] Der Titel einer lateinischen Schulgrammatik aus dem Jahr 1953 lautete: "Ars latina. Sprachlehre".
[1] „Nach dem Umfang des Gebietes, das betrachtet wird, unterscheidet man eine allgemeine (oder philosophische) Sprachlehre und eine Einzelsprachlehre (oder Sondergrammatik).“
[1] „Seiner Zeit voraus lehnte Ickelsamer die einfache Übertragung der lateinischen Grammatik auf die deutsche Sprache ab und entwarf stattdessen das Programm einer ganz auf die Bedürfnisse des Unterrichts zugeschnittenen Sprachlehre.
[1] „Auf die Sprachlehre war Verlaß.“
[1] „Während sich die Wirkung eigentlicher Sprachlehre, hauptsächlich also Rechtschreibung und Grammatik, in der korrekten Beherrschung und Anwendung orthographischer und grammatischer Regeln überprüfbar äußert, vor allem auch darin, daß Verstöße gegen sie klar als »Fehler« identifiziert werden, läßt sich eine entsprechende Wirkung von Sprachkritik und Stillehre nicht strikt nachweisen.“
Übersetzungen:

[1]




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