Unterhändlerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Un·ter·händ·le·rin, Plural: Un·ter·händ·le·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈʊntɐˌhɛndləʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die für eine Institution (Staat, Partei) Verhandlungen führt, um anderen möglichst viel für die eigenen Ziele abzuringen
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Unterhändler mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Die Unterhändlerin saß bereits im Hinterzimmer.
Übersetzungen:


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