Volkslied
Substantiv, n:

Worttrennung:
Volks·lied, Plural: Volks·lie·der
Aussprache:
IPA [ˈfɔlksˌliːt]
Bedeutungen:
[1] im Volk gepflegtes und tradiertes Lied unbekannter Herkunft mit einfacher, häufig auch mehrstimmiger Melodie
[2] im Volk weit verbreitetes, gern und häufig gesungenes Lied, im Sinne eines „populären“ Liedes
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Volk und Lied sowie dem Fugenelement -s
Im Jahr 1773 prägt Johann Gottfried Herder den Begriff "Volkslied" als Lehnübersetzung des englischen "popular song". Er ersetzt bis dahin gebräuchliche Begriffe wie Gassenhauer, Straßenlied, Bergreihen etc.
Synonyme:
[2] Gassenhauer, Straßenlied
Gegenwörter:
[1, 2] Kunstlied
[1] Schlager
Beispiele:
[1] „Nichts in der Welt hat mehr Sprünge und kühne Würfe als das Volkslied!
[1] „Die Freunde suchten und bearbeiteten alte Volkslieder.“
[1] „Ich hatte aber das Glück, daheim eine bunte Sammlung schwedischer Volkslieder singen und spielen zu lernen.“
[2] „La Paloma“ ist zum Volkslied geworden.
Übersetzungen:


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