anderweit
Adverb: Worttrennung:
an·der·weit
Aussprache:
IPA [ˈandɐˌvaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] gehoben: in anderer Hinsicht, sonstwie
Herkunft:
Das Wort geht auf das mittelhochdeutsche anderweide und anderweit (zum zweiten Mal, wiederum) zurück. Das mittelhochdeutsche weid oder weide stand für ‚Futter‘, ‚Speise‘, ‚Weideplatz‘ sowie für ‚Tagesreise‘ und ‚Weg‘. ander bedeutete ‚zweit‘. Die heutige Bedeutung entstand in der Kanzleisprache unter dem Einfluss der Volksetymologie, die das Wort an weit anlehnte.
Beispiele:
[1] Deine Hilfe beim Tapezieren, die du mir angeboten hattest, könnte ich jetzt anderweit gebrauchen.
[1] Zwar ist Brunhilde zur Wiedergutmachung nicht mit Ernestine ins Kino gegangen, aber sie hat sie anderweit für die zerstörte Vase entschädigt.
[1] „Sie können ihre Stärken anderweit ausbilden und herausstellen.“
[1] „Das Ergebnis eines anderweit vorgenommenen Verkaufs oder Kaufes kann, falls die Ware einen Börsen- oder Marktpreis hat, dem Ersatzanspruche nur zu Grunde gelegt werden, wenn der Verkauf oder Kauf sofort nach dem Ablaufe der bedungenen Leistungszeit oder Leistungsfrist bewirkt ist.“
Adjektiv:

Worttrennung:
an·der·weit, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈandɐˌvaɪ̯t]
Bedeutungen:
[1] Kanzleisprache, veraltet: sonstig, anderer/-e/-es
Herkunft:
siehe anderweit#Adverb|oben
Beispiele:
[1] Dem Herrn Doktor steht leider kein anderweiter Termin zur Verfügung.
[1] „Wird nachträglich von dem Kreditinstitut eine sogenannte Kontoführungsgebühr in Höhe von 1,-- DM monatlich eingeführt, muß mangels besonderer anderweiter Vereinbarung diese Gebühr vom Arbeitnehmer getragen werden.“



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