beschließen
Verb:

Worttrennung:
be·schlie·ßen, Präteritum: be·schloss, Partizip II: be·schlos·sen
Aussprache:
IPA [bəˈʃliːsn̩]
Bedeutungen:
[1] transitiv: etwas entscheiden, eine Entscheidung treffen, einen Beschluss fassen
[2] transitiv: etwas beenden, abschließen
Herkunft:
Ableitung von schließen beziehungsweise dessen älteren Formen. Etwa seit dem 9. Jahrhundert belegt: Althochdeutsch besliozan, mittelhochdeutsch besliezen in der Bedeutung „abschließen, umschließen“; im Mittelhochdeutschen bereits auch „zum Schluss kommen, beenden“, woraus sich die neue Bedeutung „entscheiden“ entwickelt.
Beispiele:
[1] Die Regierung hat beschlossen, das Steuersystem grundlegend zu reformieren.
[1] Soll ich etwa tatenlos zusehen, während meine Eltern beschließen, dieses Jahr schon wieder den Sommer am Steinhuder Meer zu verbringen?
[1] „Die Ergebnisse wurden als Empfehlungen an den DAeC weitergeleitet, denn beschließen können die Segelflieger nichts, weil sie bislang – ebenso wie die Motorflieger, Modellflieger, Ballonfahrer und Fallschirmsportler – keine selbständige Sparte innerhalb des DAeC bilden, der den gesamten Luftsport beim Internationalen Luftfahrt-Verband (FAI) vertritt.“
[1] Der Rat beschloss mit knapper Mehrheit, den Bau zu genehmigen.
[2] Ein Glas Wein, eine Stunde Tanzen und anregende Unterhaltung beschlossen diesen wunderschönen Tag.
[2] Ich beschließe das Wochenende gern mit einem ausgedehnten Spaziergang im Wald.
Redewendungen:
den Reigen beschließen
Übersetzungen:


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