kriegsführend
Adjektiv:

Worttrennung:
kriegs·füh·rend, keine Steigerung
Aussprache:
IPA [ˈkʁiːksˌfyːʁənt]
Bedeutungen:
[1] einen Krieg austragend, an diesem beteiligt#Adjektiv|beteiligt seiend; sich im Kriegszustand befindend
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Substantiv Krieg und dem Partizip Präsens des Verbs führen sowie dem Fugenelement -s
Beispiele:
[1] „Als sich an der Jahreswende 1918/19 die Abgesandten der kriegsführenden Parteien in Versailles trafen, um die Bedingungen des zukünftigen Friedens auszuhandeln, war für die Sieger klar, daß sie diese Bedingungen bestimmen würden.“
[1] „Die Vereinigten Staaten haben die Initiative zur Reform des Neutralitätsrechts ergriffen, indem sie in § 1 Abs. I des Gesetzes vom 31.8.1935 für den Fall eines Krieges zwischen dritten Staaten das Verbot ausgesprochen haben, ‚Waffen, Munition oder Kriegsbedarf von einem Ort der Vereinigten Staaten oder ihrer Besitzungen nach einem Hafen der kriegsführenden Staaten oder nach einem neutralen Hafen zur Umladung oder zum Gebrauch für ein kriegsführendes Land auszuführen‘ […]“
[1] „Ungeachtet der strikteren Waffenkontrollgesetze hat auch das G36 seinen Weg in die Hände vieler kriegsführender Parteien weltweit gefunden.“



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