unmündig
Adjektiv:

Worttrennung:
un·mün·dig, Komparativ: un·mün·di·ger, Superlativ: am un·mün·digs·ten
Aussprache:
IPA [ˈʊnˌmʏndɪç], [ˈʊnˌmʏndɪk]
Bedeutungen:
[1] keine Steigerung: nicht erwachsen im rechtlichen Sinne
[2] aufgrund geringen Alters nicht fähig, bestimmte Entscheidungen zu treffen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Adjektivs mündig mit dem Derivatem (Präfix) un-
Synonyme:
[1] minderjährig, minorenn
Gegenwörter:
[1] majorenn, volljährig
[1, 2] mündig
Beispiele:
[2] „Als er 1319, 14. Aug., unerwartet in Bärwalde kinderlos starb, war von dem mit der Mark Brandenburg belehnten Zweige des askanischen Fürstenhauses nur noch ein unmündiger Vetter Woldemars, Heinrich, am Leben, mit dessen Tod ein Jahr später das Markgrafenhaus im Mannesstamm erlosch.“



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