verweisen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen: Übersetzungen:
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Verb: Worttrennung:
- ver·wei·sen, Präteritum: ver·wies, Partizip II: ver·wie·sen
Aussprache:
- IPA [fɛɐ̯ˈvaɪ̯zn̩]
- [1] auf etwas Anderes aufmerksam machen
- [2] jemanden von einem Ort entfernen
- [3] eine tadelnde Ansprache halten
- [4] jemanden an einen anderen (kompetenteren oder zuständigen) Ansprechpartner oder eine andere Stelle weiterleiten
- Mehrere Bedeutungen fehlen noch.
- [1, 2] althochdeutsch farwiʒan, althochdeutsch wiʒan = strafen peinigen, mittelhochdeutsch verwiʒen
- [1] Zur Begründung verweisen wir auf Abschnitt 3a des Liefervertrages.
- [1] „Kritiker verweisen darauf, dass Medikamente gezielt und nicht unbewusst mit dem täglichen »Butterbrot« eingenommen werden sollten.“
- [1] „Innsbruck ist die Hauptstadt des Bundeslandes Tirol im Westen Österreichs. Ihr Name verweist auf die Brücke über den Inn.“
- [2] Nach mehreren Fouls wurde der Spieler des Platzes verwiesen.
- [3] Sie verwies ihm geniert und errötend sein allzu reges Benehmen, konnte es aber doch nicht vermeiden, einmal hinüberzusehen.
- [4] Nach Anfragen wurde ich zum Portier verwiesen, der mir würde weiterhelfen können.
- [4] Darf ich Sie dazu an unsere Lohn- und Gehaltsabteilung verweisen?
- [1] jemanden in die Schranken verweisen – jemandem seine Grenze aufzeigen; jemandem den Punkt zeigen, den er nicht übertreten darf
- englisch: [1, 4] refer; [2] expel, send off
- französisch: [1] référer; [2] renvoyer
- italienisch: [1] rimandare, rinviare; [2] espellere; [3] biasimare, redarguire
- portugiesisch: [2] expulsar
- spanisch: [1, 4] remitir; [2] expulsar
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