verweisen
Verb:

Worttrennung:
ver·wei·sen, Präteritum: ver·wies, Partizip II: ver·wie·sen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈvaɪ̯zn̩]
Bedeutungen:
[1] auf etwas Anderes aufmerksam machen
[2] jemanden von einem Ort entfernen
[3] eine tadelnde Ansprache halten
[4] jemanden an einen anderen (kompetenteren oder zuständigen) Ansprechpartner oder eine andere Stelle weiterleiten
Mehrere Bedeutungen fehlen noch.
Herkunft:
[1, 2] althochdeutsch farwiʒan, althochdeutsch wiʒan = strafen peinigen, mittelhochdeutsch verwiʒen
Gegenwörter:
[2] annehmen, aufnehmen
[3] belobigen, loben
Beispiele:
[1] Zur Begründung verweisen wir auf Abschnitt 3a des Liefervertrages.
[1] „Kritiker verweisen darauf, dass Medikamente gezielt und nicht unbewusst mit dem täglichen »Butterbrot« eingenommen werden sollten.“
[1] „Innsbruck ist die Hauptstadt des Bundeslandes Tirol im Westen Österreichs. Ihr Name verweist auf die Brücke über den Inn.“
[2] Nach mehreren Fouls wurde der Spieler des Platzes verwiesen.
[3] Sie verwies ihm geniert und errötend sein allzu reges Benehmen, konnte es aber doch nicht vermeiden, einmal hinüberzusehen.
[4] Nach Anfragen wurde ich zum Portier verwiesen, der mir würde weiterhelfen können.
[4] Darf ich Sie dazu an unsere Lohn- und Gehaltsabteilung verweisen?
Redewendungen:
[1] jemanden in die Schranken verweisen – jemandem seine Grenze aufzeigen; jemandem den Punkt zeigen, den er nicht übertreten darf
Übersetzungen:


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