Abschleppwagen
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ab·schlepp·wa·gen, Plural 1: Ab·schlepp·wa·gen, Plural 2: Ab·schlepp·wä·gen
Aussprache:
IPA [ˈapʃlɛpˌvaːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] Gefährt, mit dem andere Kraftfahrzeuge bewegt werden können, die entweder selbst nicht fahrtauglich sind oder ordnungswidrig abgestellt wurden
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs abschleppen und dem Substantiv Wagen
Synonyme:
[1] Abschleppauto, Abschleppfahrzeug
Beispiele:
[1] Der Polizist rief einen Abschleppwagen herbei, um das widerrechtlich abgestellte Auto vom Behindertenparkplatz zu entfernen.
Übersetzungen:


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