Abstrichprobe
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ab·strich·pro·be, Plural: Ab·strich·pro·ben
Aussprache:
IPA [ˈapʃtʁɪçˌpʁoːbə]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: Verfahren, mit dem man bei Sätzen oder Satzgliedern untersucht, welche ihrer Bestandteile (Konstituenten) man weglassen kann, ohne dass der Rest grammatisch falsch ist. Das Verfahren dient dazu, notwendige Teile von Sätzen oder Satzgliedern von den nicht notwendigen zu unterscheiden.
Herkunft:
Determinativkompositum aus Abstrich und Probe
Synonyme:
[1] Abstrichmethode, Reduktionsprobe, Weglassprobe
Gegenwörter:
[1] Permutation, Permutationstransformation, Verschiebeprobe, Umstellprobe; Ersatzprobe, Substitutionsprobe; Spitzenstellungsprobe
Beispiele:
[1] Bei dem Satz „Der kleine Junge ist seit ein paar Tagen sehr krank“ kann man mit der Abstrichprobe feststellen, das die Wortgruppe „seit ein paar Tagen“ weggelassen werden kann, ohne dass der Satz grammatisch falsch wird; die Zeitangabe „seit ein paar Tagen“ ist also nicht notwendig, damit der Satz korrekt ist. „Sehr krank“ kann man dagegen nicht einfach weglassen: Der Satz ist dann grammatisch nicht mehr vollständig.
[1] Ebenso kann man in dem Satzglied „Der kleine Junge“ das Adjektiv „kleine“ weglassen; das Satzglied ist immer noch grammatisch korrekt. Die Abstrichprobe ermöglicht es in diesem Fall, ein Attribut zu bestimmen.
[1] Die Abstrichprobe ist ein operationales Verfahren der Analyse von Sätzen und Satzgliedern.



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