Anwärterin
Substantiv, f:

Worttrennung:
An·wär·te·rin, Plural: An·wär·te·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈanˌvɛʁtəʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Bewerberin auf eine Stelle beziehungsweise ein Amt
Herkunft:
Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Anwärter mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Es gibt mehrere Anwärterinnen für den Abteilungsleiterposten.
[1] „Als sie im Frühjahr 1944 Berlin verläßt, erhält sie von der Schulbehörde eine für das gesamte Reichsgebiet gültige Bescheinigung, die sie als Anwärterin für das Lehramt an höheren Lehranstalten (Studienreferendarin) ausweist.“
Übersetzungen:


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