Aufwendung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Auf·wen·dung, Plural: Auf·wen·dun·gen
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯fˌvɛndʊŋ]
Bedeutungen:
[1] deutsches Zivilrecht: freiwilliges Vermögensopfer für fremde Interessen
[2] ohne Plural: Aufbietung
[3] Singular unüblich: Ausgaben
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs aufwenden mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Synonyme:
[2] Aufbietung, Einsatz
Gegenwörter:
[1] Schaden
Beispiele:
[1] Ausnahmsweise bezeichnet das Gesetz in § 284 BGB auch eigennützige Vermögensopfer als Aufwendungen.
[2] Unter Aufwendung meiner ganzen Überredungskunst konnte ich Joseph dazu bringen, mit mir eine Schiffsreise zu unternehmen.
[3] Die Aufwendungen, die Waldemar für seine Hochzeit gemacht hat, gehen ins Unermessliche.
Übersetzungen:


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