Bürgerrecht
Substantiv, n:

Worttrennung:
Bür·ger·recht, Plural: Bür·ger·rech·te
Aussprache:
IPA [ˈbʏʁɡɐˌʁɛçt]
Bedeutungen:
[1] Recht, das allen Menschen aufgrund ihrer Eigenschaft als Bürger (eines Staates, einer Gemeinde) zusteht
[2] meist Plural: Menschenrechte, insbesondere bevor sie gesetzlich festgeschrieben sind und noch erkämpft werden müssen
Herkunft:
Determinativkompositum aus Bürger und Recht
Beispiele:
[1] „Nero bot den beiden dann großzügig das römische Bürgerrecht an.“
[1] „Wer seine Bürgerrechte in Anspruch nimmt, läuft Gefahr, sich langwierigen Prozessen auszusetzen.“
[2] „Hier sammelten sich jene Mitglieder der FDP, die sich in besonderem Maß für Freiheit und Bürgerrechte einsetzen wollten.“
Übersetzungen:


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