Illegitimität
Substantiv, f:

Worttrennung:
Il·le·gi·ti·mi·tät, kein Plural
Aussprache:
IPA [ˌɪleɡitimiˈtɛːt], auch: [ˈɪleɡitimiˌtɛːt]
Bedeutungen:
[1] Eigenschaft/Handlungsweise, die in deutlichem Maße ungesetzliches (illegitimes) Verhalten zeigt
[2] veraltend: Unehelichkeit der Geburt
[3] Eigenschaft/Handlungsweise, die in deutlichem Maße unangebrachtes, nicht angemessenes (illegitimes) Verhalten zeigt
Herkunft:
Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv illegitim mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität
Gegenwörter:
[1] Legitimität
Beispiele:
[1] „Sarru-kenu „rechtmäßiger König", war wohl ein Thronname, den er erst anläßlich seines Regierungsantrittes annahm, um die Illegitimität seiner Thronfolge zu verdunkeln.“
[2] „Die Illegitimität bewegte sich in Kärnten zwischen 40 und bis über 60 Prozent der Geburten.“
[3] „Die relative Entfernung vom mittleren Bereich der fernen persönlichen Distanz zur Grenze der nahen gesellschaftlichen Distanz weist demnach ehern auf eine Grenzübergangserscheinung hin als auf eine Illegitimität der Einrichtung dieser Klasse.“



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