Lektorin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Lek·to·rin, Plural: Lek·to·rin·nen
Aussprache:
- IPA [lɛkˈtoːʁɪn]
- [1] Universität: Dozentin, die für die Vermittlung bestimmter Fertigkeiten zuständig ist
- [2] Verlagswesen: weibliche Person, die eingereichte Manuskripte überprüft und gegebenenfalls mit den Autoren zusammen überarbeitet
- [3] Christentum, Liturgie: Vortragende der Lesungen im Gottesdienst
- [1] Für den Unterricht in Altschwedisch war eine deutsche Lektorin zuständig.
- [2] „Am Tag vor unserer Veranstaltung treffe ich Monika Held das erste Mal, sie ist mit ihrer Lektorin angereist, und ich liebe beide vom ersten Augenblick an.“
- [3] Die Lektorin hatte diesmal nur einen relativ kurzen Text vorzutragen.
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