Lektorin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Lek·to·rin, Plural: Lek·to·rin·nen
Aussprache:
IPA [lɛkˈtoːʁɪn]
Bedeutungen:
[1] Universität: Dozentin, die für die Vermittlung bestimmter Fertigkeiten zuständig ist
[2] Verlagswesen: weibliche Person, die eingereichte Manuskripte überprüft und gegebenenfalls mit den Autoren zusammen überarbeitet
[3] Christentum, Liturgie: Vortragende der Lesungen im Gottesdienst
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Lektor mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] Für den Unterricht in Altschwedisch war eine deutsche Lektorin zuständig.
[2] „Am Tag vor unserer Veranstaltung treffe ich Monika Held das erste Mal, sie ist mit ihrer Lektorin angereist, und ich liebe beide vom ersten Augenblick an.“
[3] Die Lektorin hatte diesmal nur einen relativ kurzen Text vorzutragen.



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