Präjudiz
Substantiv, n:

Worttrennung:
Prä·ju·diz, Plural 1: Prä·ju·di·ze, Plural 2: Prä·ju·di·zi·en
Aussprache:
IPA [pʁɛjuˈdiːt͡s]
Bedeutungen:
[1] vorgefasste Meinung
[2] Gerichtsentscheidung, die für künftige, gleichartige Fälle richtungsweisend ist
Herkunft:
von lateinisch praeiudicium entlehnt, das sich zusammengesetzt aus prae- „vor, vorher“ und iudicium „gerichtliche Untersuchung“
Synonyme:
[1] Vorurteil
[2] Vorentscheidung, Vorentscheid, Grundsatzentscheidung, Präzedenzfall
Beispiele:
[1] Sie hatte sich ein Präjudiz zurechtgelegt.
[2] Die Gesamtheit aller Präjudizien, das sind alle richtungsweisenden Gerichtsurteile, bezeichnet man als Judikatur.
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.002
Deutsch Wörterbuch