Sachschaden
Substantiv, m:

Worttrennung:
Sach·scha·den, Plural: Sach·schä·den
Aussprache:
IPA [ˈzaxˌʃaːdn̩]
Bedeutungen:
[1] Recht: Beschädigung oder Zerstörung eines Dinges
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Sache und dem Substantiv Schaden
Gegenwörter:
[1] Personenschaden
Beispiele:
[1] Bei dem Unwetter entstanden Sachschäden in Millionenhöhe, Personen wurden jedoch nicht verletzt.
[1] Sachschäden können von leichten Kratzern (zum Beispiel auf einem Schmuckstück) bis hin zu völliger Zerstörung (beispielsweise eines Bauwerks) reichen.
[1] Ein dreifacher Sabotageakt in Maisfeldern in Coesfeld und in Nordkirchen-Capelle verursachte einen Sachschaden von über 40.000 Euro.
[1] „Der Sachschaden ist groß - der immaterielle ist nicht wiedergutzumachen.“
Übersetzungen:


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