Sachverhalt
Substantiv, m:

Worttrennung:
Sach·ver·halt, Plural: Sach·ver·hal·te
Aussprache:
IPA [ˈzaxfɛɐ̯ˌhalt]
Bedeutungen:
[1] Tatsachen und ihre Zusammenhänge
Herkunft:
Determinativkompositum aus dem Stamm des Substantivs Sache und dem (veralteten) Substantiv Verhalt
Beispiele:
[1] Bevor ich Sie rechtlich beraten kann, müssen wir zunächst den Sachverhalt klären.
[1] „Auch Entscheidungen im Normalfall können nicht restlos aus Rechtsnormen abgeleitet werden, weil allgemeine Rechtsnormen auf singuläre Sachverhalte angewendet werden müssen.“
[1] „Nicht nur Archaismen im engeren Sinne, auch Historismen als Bezeichnungen von heute nicht mehr gebräuchlichen Sachen und historisch zurückliegenden Sachverhalten können ein spontanes Verstehen beim Lesen von Texten behindern oder gar verhindern.“
Übersetzungen:


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