Verpflichtungsgeschäft
Substantiv, n: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, n: Worttrennung:
- Ver·pflich·tungs·ge·schäft, Plural: Ver·pflich·tungs·ge·schäf·te
Aussprache:
- IPA [fɛɐ̯ˈp͡flɪçtʊŋsɡəˌʃɛft]
- [1] Recht: ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat, das heißt ein Rechtsträger wird zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet
- Determinativkompositum aus den Substantiven Verpflichtung und Geschäft sowie dem Fugenelement -s
- [1] Verfügungsgeschäft
- [1] Ein Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch gegen den Verpflichteten.
- [1] Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft mit synallagmatischen Hauptleistungspflichten.
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