Verpflichtungsgeschäft
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ver·pflich·tungs·ge·schäft, Plural: Ver·pflich·tungs·ge·schäf·te
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈp͡flɪçtʊŋsɡəˌʃɛft]
Bedeutungen:
[1] Recht: ein Rechtsgeschäft, das eine Verpflichtung zum Inhalt hat, das heißt ein Rechtsträger wird zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Verpflichtung und Geschäft sowie dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
[1] Verfügungsgeschäft
Beispiele:
[1] Ein Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch gegen den Verpflichteten.
[1] Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft mit synallagmatischen Hauptleistungspflichten.



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