Wegelagerer
Substantiv, m:

Worttrennung:
We·ge·la·ge·rer, Plural: We·ge·la·ge·rer
Aussprache:
IPA [ˈveːɡəˌlaːɡəʁɐ]
Bedeutungen:
[1] veraltet, abwertend: Person, die einer anderen Person rechtswidrig und unter Androhung oder auch Anwendung von Gewalt etwas wegnimmt
Herkunft:
Determinativkompositum aus Weg, dem Fugenelement -e und Lagerer; darauf zurückzuführen, dass die so bezeichneten Personen am Wegrand auf ihre Opfer gewartet haben
Synonyme:
[1] Räuber, Bandit, Dieb, Ganove
Beispiele:
[1] Sie geraten in die Doppelmühle zwischen einem immer brutaler werdenden Arbeitsalltag und den Wegelagerern vom Ballhausplatz, die ihnen am Nachhauseweg weit mehr als die Hälfte des Lohns wieder abknöpfen.
Übersetzungen:


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