unterschlagen
Verb, trennbar: Worttrennung: Bedeutungen: Bedeutungen:
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Verb, trennbar: Worttrennung:
- un·ter·schla·gen, Präteritum: schlug un·ter, Partizip II: un·ter·ge·schla·gen
Aussprache:
- IPA [ˈʊntɐˌʃlaːɡn̩]
- [1] Gliedmaßen übereinander verkreuzen
- [1] entknoten
- [1] Mit untergeschlagenen Beinen saß sie in der Sofaecke.
- un·ter·schla·gen, Präteritum: un·ter·schlug, Partizip II: un·ter·schla·gen
Aussprache:
- IPA [ˌʊntɐˈʃlaːɡn̩]
- [1] behalten, was einem nicht gehört, sich etwas unrechtmäßig aneignen
- [2] nicht berichten, etwas verschweigen
- [1] stiften
- [2] offenlegen, verraten
- [1] Sie hatte das Geld unterschlagen.
- [2] Er hat unterschlagen, dass er verheiratet ist.
- [2] Der Nachbar behauptet, ich unterschlüge ihm die wahren Gründe für meine Ablehnung seines Neubaus.
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