unterschlagen
Verb, trennbar:

Worttrennung:
un·ter·schla·gen, Präteritum: schlug un·ter, Partizip II: un·ter·ge·schla·gen
Aussprache:
IPA [ˈʊntɐˌʃlaːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] Gliedmaßen übereinander verkreuzen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb schlagen mit dem Derivatem unter-
Gegenwörter:
[1] entknoten
Beispiele:
[1] Mit untergeschlagenen Beinen saß sie in der Sofaecke.
Verb, untrennbar:

Worttrennung:
un·ter·schla·gen, Präteritum: un·ter·schlug, Partizip II: un·ter·schla·gen
Aussprache:
IPA [ˌʊntɐˈʃlaːɡn̩]
Bedeutungen:
[1] behalten, was einem nicht gehört, sich etwas unrechtmäßig aneignen
[2] nicht berichten, etwas verschweigen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb schlagen mit dem Derivatem unter-
Gegenwörter:
[1] stiften
[2] offenlegen, verraten
Beispiele:
[1] Sie hatte das Geld unterschlagen.
[2] Er hat unterschlagen, dass er verheiratet ist.
[2] Der Nachbar behauptet, ich unterschlüge ihm die wahren Gründe für meine Ablehnung seines Neubaus.



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