Abiturient
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ab·i·tu·ri·ent, Plural: Ab·i·tu·ri·en·ten
Aussprache:
IPA [abituˈʁi̯ɛnt]
Bedeutungen:
[1] Bildung: ein Schüler, der das Abitur absolviert oder bereits absolviert hat
Herkunft:
vereinzelt seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts und durchgehend seit dem späten 18. Jahrhundert, nachdem der Begriff Abiturient zunächst 1788 in Preußen und dann in den anderen deutschen Staaten amtlich eingeführt worden ist, bezeugte Entlehnung aus dem neulateinischen abituriens ‚ einer, der (von der Schule) abgehen will/wird‘, das seinerseits ein substantiviertes Partizip Präsens Aktiv des Verbs abiturire ist, das wiederum auf das Verb abire zurückgeht
Synonyme:
[1] in Österreich: Maturant; in der Schweiz: Maturand
Beispiele:
[1] Viele Abiturienten entschließen sich, ihre Ausbildung mit einem Studium fortzusetzen.
[1] „Der Abiturient kann's nicht mehr hören.“
[1] „Jedes Jahr, wenn die Arbeiter ihren 1. Mai feiern, feiern auch die Abiturienten wieder ihren Schulabschluss.“
[1] „Für Abiturienten gilt meistens noch die Sonderregelung, daß sie bis zum sechsten Semester neben den üblichen Praktika eine sechswöchige fachpraktische Ausbildung nachweisen müssen.“
Übersetzungen:


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