Amtssprache
Substantiv, f:

Worttrennung:
Amts·spra·che, Plural: Amts·spra·chen
Aussprache:
IPA [ˈamt͡sˌʃpʁaːxə]
Bedeutungen:
[1] die offizielle Sprache der Behörden eines Landes
[2] die offizielle Sprache einer internationalen Organisation
[3] andere Bezeichnung für die Sprache von Behörden, Gerichten, Verwaltung
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Amt, Fugenelement -s und Sprache
Gegenwörter:
[1] Fremdsprache, Minderheitensprache
Beispiele:
[1] „Die Amtssprache ist Deutsch.“
[1] „Allein in Südafrika gibt es elf Amtssprachen.
[1] Die Landessprache ist oft zugleich die Amtssprache.
[1] „Die Militärverordnung Nr. 3 von 1945 erklärte Englisch zur Amtssprache auch in Deutschland.“
[2] „Die Amtssprachen und die Arbeitssprachen der Organe der Gemeinschaft sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch.“
[2] „Deutsch ist selbstverständlich eine der 23 EU-Amtssprachen, die vor allem der Kommunikation zwischen den EU-Organen und den Mitgliedsstaaten dienen. Weniger gesichert ist dagegen die Stellung von Deutsch als eine der internen Arbeitssprachen der Organe, die diese sich laut Artikel 6 der „Verordnung Nr. 1 des Rates zur Regelung der Sprachenfrage“ aus den Amtssprachen auswählen dürfen.“
[3] Mit dem Hinweis auf notwendige Fachbegriffe allein ist das inflationäre Kauderwelsch in der Amtssprache nicht zu erklären. Amtliche Schreiben strotzen vor Formulierungen wie der “Erschließungsanlage”, die “zu erschließen ist”, oder “zusatzversorgungspflichtigen Entgelten”, die “zu entrichten sind”.
Übersetzungen:


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