Arbeitnehmerin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ar·beit·neh·me·rin, Plural: Ar·beit·neh·me·rin·nen
Aussprache:
IPA [ˈaʁbaɪ̯tˌneːməʁɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die eine berufliche Anstellung hat
Herkunft:
Derivation (Ableitung) des Substantivs Arbeitnehmer mit dem Suffix -in
Gegenwörter:
[1] Arbeitgeberin
Beispiele:
[1] Erika ist mit 87 Jahren unsere älteste Arbeitnehmerin.
[1] Die Arbeitnehmerinnen des Betriebes beklagten sich über den schlechten Zustand der Damentoilette.
[1] Eine insgesamt etwa dreieinhalb Monate in einem Betriebe beschäftigte Arbeitnehmerin weigerte sich trotz wiederholter Aufforderungen des Betriebsratsvorsitzenden, sich gewerkschaftlich zu organisieren.
Übersetzungen:


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