Auflage
Substantiv, f:

Worttrennung:
Auf·la·ge, Plural: Auf·la·gen
Aussprache:
IPA [ˈaʊ̯fˌlaːɡə]
Bedeutungen:
[1] Recht: allgemein: besondere Bedingung, die jemand erfüllen muss, um die Erlaubnis für etwas anderes zu erhalten
[a] Strafrecht: Sanktion im Jugendstrafrecht
[b] Erbrecht: Anordnung in einer letztwilligen Verfügung
[c] Verwaltungsrecht: belastende Nebenbestimmung in einem Verwaltungsakt
[2] Verlagswesen: Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke, wie Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften
[3] Kunst: Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung, welches das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte wird
[4] Überzug aus bestimmtem Material; Bedeckung
Herkunft:
Ableitung vom Verb auflegen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -e (plus Vokalwechsel), belegt seit dem 16. Jahrhundert
Beispiele:
[1] Der Täter bekam vom Gericht die Auflage, sich alle zwei Tage bei der Polizei zu melden.
[2] Die verkaufte Auflage von „Der SPIEGEL“ kletterte von 1950 (knapp 87 000 Exemplare) bis heute über eine Million.
[3] Die Auflage für die Tischdecke wurde mit Makremee, einer der Knüpftechnik aus dem Orient, gemacht.
[4] Der Altar wurde gestrichen und erhielt eine Auflage aus Blattgold.
Übersetzungen:


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