Duldung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Dul·dung, Plural: Dul·dun·gen
Aussprache:
IPA [ˈdʊldʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Das Entgegenbringen von Toleranz jemandem oder etwas gegenüber, das Gewährenlassen von jemandem oder etwas
[2] Deutschland, Aufenthaltsrecht: vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs dulden mit dem Suffix (Derivatem) -ung
Beispiele:
[1] Die Duldung des jungen Männchens durch das Rudel endet spätestens, wenn es geschlechtsreif wird.
[1] „Dem Exilpräsidenten war bis in das Jahr 1942 hinein nicht klar, wie viele Deutsche man abschieben könne, denn er wusste natürlich, dass die Tschechen die Unterstützung der Großmächte, jedenfalls ihre Duldung, für die Vertreibung brauchten.“
[2] Eine Duldung erlischt, wenn der geduldete Ausländer aus Deutschland ausreist.
Übersetzungen:


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