Einwilligung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ein·wil·li·gung, Plural: Ein·wil·li·gun·gen
Aussprache:
IPA [ˈaɪ̯nvɪlɪɡʊŋ]
Bedeutungen:
[1] die Handlung, etwas zu genehmigen, das einen betrifft (normalerweise nach einer Bitte oder Anfrage)
[2] deutsches Bürgerliches Recht: vorherige Zustimmung
Herkunft:
Nominalisierung von einwilligen
Synonyme:
[1] Einverständnis; Erlaubnis; Zustimmung
Gegenwörter:
[2] Genehmigung
Beispiele:
[1] Ohne seine Einwilligung können Sie das Haus nicht verkaufen.
[2] Die Legaldefinition der Einwilligung steht in § 183 1 BGB.
Übersetzungen:


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