Gegenstandswort
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ge·gen·stands·wort, Plural: Ge·gen·stands·wör·ter
Aussprache:
IPA [ˈɡeːɡn̩ʃtant͡sˌvɔʁt]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: deutsche Bezeichnung für Substantiv; Wortart, die ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte Person bezeichnet, welche in Raum und Zeit oder der Geisteswelt existiert oder existiert hat. Die Wörter dieser Wortart sind nach Kasus und Numerus, nicht aber nach Genus deklinierbar.
[2] Linguistik: deutsche Bezeichnung für Konkretum
Herkunft:
Determinativkompositum aus Gegenstand, Fugenelement -s und Wort
Synonyme:
[1] Dingwort, Hauptwort, Substantiv; Nomen, Nennwort, Namenwort (jeweils im jüngeren engeren Sinne)
[2] Konkretum
Beispiele:
[1] Gegenstandswörter werden im Deutschen großgeschrieben.
[1, 2] "Auto", "Fluss", "Stuhl" sind Gegenstandswörter.
[2] „a) Konkreta und Abstrakta. Zunächst bezeichnen die Hauptwörter nur sichtbare Gegenstände oder Dinge; man nennt sie dann Dingwörter, genauer Sinndingwörter, auch Gegenstandswörter oder Konkreta (Karl, Pferd, Stein).“



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