Dingwort
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ding·wort, Plural: Ding·wör·ter
Aussprache:
IPA [ˈdɪŋˌvɔʁt]
Bedeutungen:
[1] Linguistik: deutsche Bezeichnung für Substantiv; Wortart, die ein bestimmtes Objekt oder eine bestimmte Person bezeichnet, welche in Raum und Zeit oder der Geisteswelt existiert oder existiert hat. Die Wörter dieser Wortart sind nach Kasus und Numerus, nicht aber nach Genus deklinierbar.
Herkunft:
Determinativkompositum aus Ding und Wort
Synonyme:
[1] Gegenstandswort, Hauptwort, Substantiv; Nomen, Nennwort, Namenwort (jeweils im jüngeren engeren Sinne)
Gegenwörter:
[1] Ausrufewort/(Empfindungswort), Bindewort, Eigenschaftswort, Fürwort, Geschlechtswort, Tätigkeitswort, Tuwort, Umstandswort, Verhältniswort
Beispiele:
[1] Dingwörter werden im Deutschen großgeschrieben.
[1] "Auto", "Fluss", "Stuhl" sind Dingwörter.
[1] „Ebenso alt ist ‚mit Haut und Haaren‘, nur standen in mittelhochdeutscher Zeit die zwei Dingwörter in umgekehrter Reihenfolge.“
[1] „Obendrein hat man das Dingwort Hauptwort getauft und ihm damit einen Rang verliehen, der ihm nicht zukommt - Gottsched war der Urheber dieses Schildbürgerstreichs.“
[1] „Den Dingwörtern folgten die Tuwörter, diesen die Eigenschaftswörter.“
Übersetzungen:


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