Gesetzesentwurf
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ge·set·zes·ent·wurf, Plural: Ge·set·zes·ent·wür·fe
Aussprache:
IPA [ɡəˈzɛt͡səsʔɛntˌvʊʁf]
Bedeutungen:
[1] erste Version eines Gesetzestextes
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Gesetz und Entwurf sowie dem Fugenelement -es
Synonyme:
[1] Gesetzentwurf, Gesetzesvorlage
Beispiele:
[1] Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass alle Millionäre 100 Prozent mehr Steuern bezahlen müssen und dass die Leute, die unter der Armutsgrenze leben, von der Steuer befreit sind.
[1] „Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Steuerverfahrens eingefügt werden.“
Übersetzungen:


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