Justizvollzugsanstalt
Substantiv, f:

Worttrennung:
Jus·tiz·voll·zugs·an·stalt, Plural: Jus·tiz·voll·zugs·an·stal·ten
Aussprache:
IPA [jʊsˈtiːt͡sfɔlˌt͡suːksʔanʃtalt]
Bedeutungen:
[1] Deutschland, Exekutive: in Deutschland ein Gebäude zur Unterbringung von Gefangenen, die zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe verurteilt worden sind, auch Ort der Unterbringung von Untersuchungsgefangenen
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Justiz und Vollzugsanstalt
Synonyme:
[1] umgangssprachlich: Gefängnis, Haftanstalt, Kittchen, Knast, schwedische Gardinen, Strafanstalt, Zuchthaus
Beispiele:
[1] :[1] „Diesfalls wäre der Inzest-Fall für die Gerichte erledigt und Josef F. würde zur Verbüßung seiner Strafe unverzüglich von der Justizanstalt St. Pölten, wo er seit Ende April als U-Häftling untergebracht ist, in eine Justizvollzugsanstalt verlegt werden.“
Übersetzungen:


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