Oberhaus
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ober·haus, Plural: Ober·häu·ser
Aussprache:
IPA [ˈoːbɐˌhaʊ̯s]
Bedeutungen:
[1] Politik, allgemein: eine von zwei Kammern eines Parlaments
[2] Politik, speziell, kein Plural: die erste Kammer britischen Parlaments
Herkunft:
[2] von englisch Upper House entlehnt
[1, 2] strukturell: Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem gebundenen Lexem ober- und dem Substantiv Haus
Synonyme:
[2] House of Lords
Gegenwörter:
[1, 2] Unterhaus
[2] House of Commons
Beispiele:
[1] „Aus Sicht des Königs bedeutete das Oberhaus, dass seine Macht nicht einseitig durch das Volk, durch den südniederländischen Adel oder die früheren Regenten des Nordens bedroht wurde.“
[2] „Die Zahl der Mitglieder des Oberhauses, das einst ein Organ mit lediglich 50 Mitgliedern gewesen war, war durch die Großzügigkeit Georgs III. und seiner Nachfolger bei der Einrichtung von Adelstiteln stark angewachsen.“
Übersetzungen:


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