Plausibilität
Substantiv, f:

Worttrennung:
Plau·si·bi·li·tät, Plural: Plau·si·bi·li·tä·ten
Aussprache:
IPA [ˌplaʊ̯zibiliˈtɛːt]
Bedeutungen:
[1] Eigenschaft, nachvollziehbar aufgebaut und allem Anschein nach so, wie dargestellt, glaubhaft/richtig (plausibel) zu sein
[2] Eigenschaft/Tatsache, zwar vermutlich glaubhaft, dennoch aber unbewiesen und hypothetisch zu sein
Herkunft:
Ableitung (Suffigierung) vom Adjektiv plausibel mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ität mit Vokalwechsel
Gegenwörter:
[1] Unglaubwürdigkeit
Beispiele:
[1] „Die Leistung ‚Prüfung der Verdingungsunterlagen für die Vergabeeinheiten auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie Bestätigen der Versandfertigkeit‘ wurde in der Kommentierung überarbeitet.“
[1] „Ab § 8 mangelt es dem Bericht des Thukydides deutlich an Plausibilität.
[2] „Die Zuordnung der Motive zu den Grundbedürfnissen erfolgte über Plausibilität und Indizien.“
[2] „Ganz folgerichtig besteht auch hier wie dort die Interpretation der Funde zunächst im Erarbeiten von Plausibilitäten.



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