Veräußerung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·äu·ße·rung, Plural: Ver·äu·ße·run·gen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈʔɔɪ̯səʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Übertragung des Eigentums an Sachen oder Abtretung von Forderungen und sonstigen Rechten
Herkunft:
strukturell: Ableitung zum Stamm des Verbs veräußern mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Beispiele:
[1] „Bei einer Immobilie im Wert von 500 000 Euro sind also im Falle einer schnellen Veräußerung 50 000 Euro oder mehr einfach verpufft.“



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