Verweisung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·wei·sung, Plural: Ver·wei·sun·gen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈvaɪ̯zʊŋ]
Bedeutungen:
[1] behördliche Aufforderung, einen Ort zu verlassen
[2] Bezugnahme auf etwas Ähnliches oder Dazupassendes im gleichen oder anderen Werk sowie Zusammenhang
[3] Übergabe eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht
Synonyme:
[2] Querverweis
Beispiele:
[1] „Ein Verschulden des Ehegatten, dessen Verweisung aus der Wohnung der andere verlangt, ist grundsätzlich nicht erforderlich.“
[2] „Die bloße Verweisung auf Bestimmungen einer Richtlinie mag zwar unter gewissen Umständen aus Sicht des Gemeinschaftsrechts für deren korrekte Umsetzung nicht ausreichen, sie führt aber nicht dazu, dass das Umsetzungsgesetz aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen nicht anzuwenden wäre.“
[3] „Die Ausfertigung des Satzes, in welchem auf Verweisung an ein anderes Gericht angetragen wird, die demselben beygefügten Beweisurkunden und der in vorstehendem Artikel erwähnte Bescheid werden den übrigen Partheyen zugefertigt.“



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