Wirtin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Wir·tin, Plural: Wir·tin·nen
Aussprache:
IPA [ˈvɪʁtɪn]
Bedeutungen:
[1] weibliche Person, die privat oder kommerziell Gäste bewirtet
[2] weibliche Person, die Wohnraum vermietet
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) von Wirt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Beispiele:
[1] „Die Wirtin beschied mich recht.“
[1] „Der Wirt sieht was und ruft die Wirtin, die sieht auch was.“
[1] „Die Wirtin mußterte uns mißtrauisch.“
[1] „Der Erste Offizier – ein Ausländer, wenngleich ich nie herausfand, aus welchem Land – wohnte in einem Haus, das von einer hübschen Wirtin geführt wurde.“
Übersetzungen:


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