Zahlungserinnerung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Zah·lungs·er·in·ne·rung, Plural: Zah·lungs·er·in·ne·run·gen
Aussprache:
IPA [ˈt͡saːlʊŋsʔɛɐ̯ˌʔɪnəʁʊŋ]
Bedeutungen:
[1] bestimmte und eindeutige Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner, eine geschuldete Leistung zu erbringen
Herkunft:
Determinativkompositum aus Zahlung, Fugenelement -s und Erinnerung
Synonyme:
[1] (erste) Mahnung
Beispiele:
[1] Die Zahlungserinnerung kam mit der Post.
Übersetzungen:


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