beiordnen
Verb:

Worttrennung:
bei·ord·nen, Präteritum: ord·ne·te bei, Partizip II: bei·ge·ord·net
Aussprache:
IPA [ˈbaɪ̯ˌʔɔʁdnən]
Bedeutungen:
[1] häufig im Zusammenhang mit Rechtsprechung: als Hilfe an die Seite stellen
[2] Linguistik: (gleichberechtigt) zusammenfügen
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb ordnen mit dem Präfix bei-
Gegenwörter:
[1] abziehen, wegnehmen
[2] überordnen, unterordnen
Beispiele:
[1] „Soweit eine Vertretung durch Anwälte vorgeschrieben ist, § 78, muß das Gericht dem Antragsteller zugleich mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe einen zur Vertretung bereiten Anwalt seiner Wahl beiordnen, § 121 I. b) Parteiprozeß.“
[1] „Die christliche Kirche hat sich durch das Dogma von der göttlichen Dreieinigkeit, dadurch, daß es dem Vater den Sohn und Geist als wesensgleiche Personen beigeordnet hat, mit dem strengen Monotheismus in Widerspruch gesetzt.“
[1] „Nur in diesem Sinne ist das Wort sinnverwandt mit beiordnen; denn beiordnen kann nur von Personen, niemals von Sachen gesagt werden. So wird z. B. einem Pfarrer ein Hilfsgeistlicher beigegeben, einem Lehrer ein Hilfslehrer, […].“
[2] „Beiordnen lassen sich, wie der Begriff des Wortes enthält, nur Sätze von gleicher satzlehrlicher Würde, […].“



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