verleumden
Verb:

Worttrennung:
ver·leum·den, Präteritum: ver·leum·de·te, Partizip II: ver·leum·det
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈlɔɪ̯mdn̩]
Bedeutungen:
[1] einen unwahren (oder nicht zu beweisenden) ehrrührigen Sachverhalt über einen anderen verbreiten
Herkunft:
von Leumund beschädigen
Synonyme:
[1] diffamieren, unterstellen, verunglimpfen
Beispiele:
[1] „Jemand mußte Josef K. verleumdet haben, denn ohne daß er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“
[1] „Dem gewöhnlichen Menschenverstande nach wird jemand verleumdet, wenn man ihn erdichteter Tatsachen bezichtigt; aber im außergewöhnlichen Verstand des Strafgesetzbuchs wird er verleumdet, wenn man ihm wirkliche Tatsachen vorwirft, Tatsachen, die bewiesen werden können, aber nur nicht auf eine exzeptionelle Art, nur nicht durch ein Urteil, durch eine amtliche Urkunde.“
Übersetzungen:


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