vermachen
Verb:

Flexion

Worttrennung:
ver·ma·chen, Präteritum: ver·mach·te, Partizip II: ver·macht
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈmaxn̩]
Bedeutungen:
[1] (im Testament) festlegen, dass ein bestimmtes Eigentum (nach dem eigenen Tode) an einen genannten neuen Eigentümer übergeht
Herkunft:
Derivation (Ableitung) zum Verb machen mit dem Derivatem ver-
Beispiele:
[1] Seiner jüngsten Enkeltochter vermachte er seine Armbanduhr, ein Erbstück seines Vaters.
[1] „Oft werden solche Sammlungen von ihren Besitzern bereits Zu Lebzeiten einem Museum vermacht oder nach ihrem Tod durch die Erben geschenkt.“



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