vermachen
Verb: Worttrennung: Bedeutungen:
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Verb: Worttrennung:
- ver·ma·chen, Präteritum: ver·mach·te, Partizip II: ver·macht
Aussprache:
- IPA [fɛɐ̯ˈmaxn̩]
- [1] (im Testament) festlegen, dass ein bestimmtes Eigentum (nach dem eigenen Tode) an einen genannten neuen Eigentümer übergeht
- [1] Seiner jüngsten Enkeltochter vermachte er seine Armbanduhr, ein Erbstück seines Vaters.
- [1] „Oft werden solche Sammlungen von ihren Besitzern bereits Zu Lebzeiten einem Museum vermacht oder nach ihrem Tod durch die Erben geschenkt.“
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