Aktionär
Substantiv, m:

Worttrennung:
Ak·ti·o·när, Plural: Ak·ti·o·nä·re
Aussprache:
IPA [akt͡si̯oˈnɛːɐ̯]
Bedeutungen:
[1] Wirtschaft: Inhaber von Aktien, und damit Miteigentümer einer Aktiengesellschaft
Synonyme:
[1] Teilhaber, Gesellschafter, Aktieninhaber, Miteigentümer, Anteilseigner
[1] abwertend Couponschneider
Gegenwörter:
[1] Kreditgeber, Fremdkapitalgeber
Beispiele:
[1] Nach § 53a des deutschen Aktiengesetzes sind Aktionäre unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.
[1] „Der Aktionär hat zweierlei wichtige Rechte: er ist der, wo das Geld gibt, und er darf bei der Generalversammlung in die Opposition gehen und etwas zu Protokoll geben, woraus sich der Vorstand einen sog. Sonnabend macht.“
[1] „Als sie in See stach, waren alle vierzehn Aktionäre mit an Bord.“
Übersetzungen:


Dieser Text ist aus der Wiktionary und ist unter der Lizenz CC BY-SA 3.0 license | Terms and conditions | Privacy policy 0.004
Deutsch Wörterbuch