Beschlagnahmung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Be·schlag·nah·mung, Plural: Be·schlag·nah·mun·gen
Aussprache:
IPA [bəˈʃlaːkˌnaːmʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Entzug von Besitztum aufgrund amtlicher Anweisung
Herkunft:
Ableitung zum Stamm des Verbs beschlagnahmen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -ung
Synonyme:
[1] Beschlagnahme
Beispiele:
[1] „Nachdem die bevorstehende Beschlagnahmung von Getreideprodukten angekündigt worden war, sank blitzartig auch das Angebot der noch frei handelbaren Kartoffeln.“
Übersetzungen:


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