Fluglotse
Substantiv, m:

Worttrennung:
Flug·lot·se, Plural: Flug·lot·sen
Aussprache:
IPA [ˈfluːkˌloːt͡sə]
Bedeutungen:
[1] Person, die an einem Flughafen das Landen und Starten der Flugzeuge überwacht und regelt
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Flug und Lotse
Synonyme:
[1] österreichisch: Flugverkehrsleiter
Beispiele:
[1] Der Fluglotse überwacht den Luftraum und leitet alle Luftfahrzeuge in seinem Zuständigkeitsbereich, soweit sie seiner Kontrolle unterliegen, um Zusammenstöße zu vermeiden (Flugsicherung), aber auch, um für die Fluggesellschaften eine möglichst ökonomische Durchführung der Flüge herzustellen und aufrecht zu erhalten.
[1] Die Ausbildung eines Fluglotsen dauert in Deutschland etwa zwei bis drei Jahre.
[1] Fluglotsen sind immer nur für einen bestimmten Bereich (Sektor) zuständig.
[1] „In diesem Jahr stand zum ersten Mal in der Schweiz ein Fluglotse wegen eines Vorfalls vor Gericht, bei dem niemand zu Schaden kam.“
Übersetzungen:


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