Garantie
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ga·ran·tie, Plural: Ga·ran·ti·en
Aussprache:
IPA [ɡaʁanˈtiː]
Bedeutungen:
[1] Sicherheit, Gewähr, verbindliche Zusage
[2] Handel: schriftliche Zusicherung einer fehlerfreien Leistung; und deshalb Auslobung einer kostenfreien Reparatur oder eines Ersatzes im Schadensfall
[3] Bankwesen: Umstand, oftmals aber ein Wertgegenstand, der als Bürgschaft für einen Kredit gelten kann
Herkunft:
Das Substantiv Garantie stammt vom altniederfränkischem Verb *warjan, dem altfranzösischen Verb guarir (etwas als wahr bezeichnen) , dem altfranzösischen Partizip Präsens guarant, dem altfranzösischen Verb guarantir (etwas zusichern), dem altfranzösischen guarantie (verbindliche Zusage), dem französischen garantie (Garantie). Vergleichen gar-ant-ie und wahr-end-heit.
Beispiele:
[1] Man gab ihm die Garantie auf ein freies Geleit.
[1] Für die Richtigkeit der Angaben übernehme ich keine Garantie.
[2] Die Garantie auf das Auto läuft noch ein Jahr.
[2] Wenn du das auf der Straße kaufst, hast du aber keine Garantie.
[3] Der Bankangestellte verlangte noch weitere Garantien vor der Kreditvergabe.
[3] Und was haben Sie an Garantien vorzuweisen?
Übersetzungen:


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