Gemeindehaus
Substantiv, n:

Worttrennung:
Ge·mein·de·haus, Plural: Ge·mein·de·häu·ser
Aussprache:
IPA [ɡəˈmaɪ̯ndəˌhaʊ̯s]
Bedeutungen:
[1] Gebäude, in dem die Verwaltung einer Ortschaft untergebracht ist und in dem auch der Rat tagt
[2] Gebäude, in dem Veranstaltungen und Versammlungen in einer Ortschaft stattfinden
[3] Gebäude im Besitz einer Kirchengemeinde, in dem dessen Verwaltung untergebracht ist oder in dem auch Gottesdienste stattfinden (etwa in Freikirchen)
Herkunft:
Determinativkompositum aus den Substantiven Gemeinde und Haus
Synonyme:
[1, 2] Rathaus einer Gemeinde
[2] Dorfgemeinschaftshaus als Synonym zu Bürgersaal
Beispiele:
[1] Im Gemeindehaus sind Verwaltung und Rat untergebracht, und es wird für Familienfeiern genutzt.
[2] Das Gemeindehaus wird nur für öffentliche Veranstaltungen in der Gemeinde genutzt.
[3] Morgen nachmittag ist im Gemeindehaus Kindergottesdienst.
[3] „Da es in dem Ort keine Kirche gibt, wird der Gottesdienst in der Schule abgehalten, die auch als Gemeindehaus dient.“
Übersetzungen:


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