Verwaltung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ver·wal·tung, Plural: Ver·wal·tun·gen
Aussprache:
IPA [fɛɐ̯ˈvaltʊŋ]
Bedeutungen:
[1] Organisation der Abläufe in Betrieben und anderen öffentlichen oder privaten Institutionen sowie deren Durchführung
[2] Organisation der öffentlichen Dienste auf allen Ebenen von den Kommunen bis zu den Einrichtungen des (Bundes-)Staates, die dazu dienen, das öffentliche Leben in allen Belangen gemäß Erlassen und Rechtsvorschriften zu regeln
[3] EDV: automatische Administration
Herkunft:
Das Wort ist mit der Bedeutung „Aufgabe, Tätigkeit, Administration“ seit dem 15. Jahrhundert belegt, heutige Bedeutung „verwaltende, zuständige Institution, Behörde“ seit dem 19. Jahrhundert.
Ableitung (Derivation) des Substantivs zum Stamm des Verbs verwalten mit dem Suffix -ung als Derivatem (Ableitungsmorphem)
Beispiele:
[1] Die Verwaltung der Firmen organisiert die Betriebsabläufe.
[2] Es ist Aufgabe der Verwaltungen, Beschlüsse und gesetzliche Regelungen der Parlamente durchzuführen.
[2] „Die Kolonialmacht Dänemark traute den Inuit keine Verwaltung und keine Verantwortung zu.“
[2] „Koblenz blieb somit weitgehend beschränkt auf seine Funktion als Standort der Verwaltung und des Militärs, als Verkehrsknotenpunkt und Handelszentrum sowie als Versorgungsmittelpunkt für das ländliche Umland.“
[2] „Die Verwaltung Brasiliens oblag aber weiterhin Lissabon.“
[3] Die Verwaltung des Arbeitsspeichers in der neuen Version hat das Werkzeug spürbar beschleunigt.
Übersetzungen:


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