Kindesmisshandlung
Substantiv, f:

Worttrennung:
Kin·des·miss·hand·lung, Plural: Kin·des·miss·hand·lun·gen
Aussprache:
IPA [ˈkɪndəsmɪsˌhandlʊŋ]
Bedeutungen:
[1] (körperliche oder seelische, seltener sexuelle) Misshandlung, die (von einem Erwachsenen) an einem Kind begangen wird
Herkunft:
Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Kind und Misshandlung mit dem Fugenelement -es
Beispiele:
[1] »Weil das Verbrechen in den eigenen vier Wänden verübt wird und die Kinder zu klein sind, um sich zu äußern, ist die Dunkelziffer bei Kindesmisshandlung besonders hoch.«
Übersetzungen:


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