Kuratorin
Substantiv, f: Worttrennung: Bedeutungen:
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Substantiv, f: Worttrennung:
- Ku·ra·to·rin, Plural: Ku·ra·to·rin·nen
Aussprache:
- IPA [kuʁaˈtoːʁɪn]
- [1] früher, nach bürgerlichem Recht: ein Vormund oder eine Pflegerin
- [2] nach dem Verwaltungsrecht: Aufsichtsbeamtin im Bildungswesen (vor allem an Universitäten) oder die Verwalterin einer Stiftung
- [3] im Museumsbetrieb: die Verantwortung über eine Sammlung, eine Ausstellung oder ein Projekt tragende weibliche Person
- [4] Österreich: Treuhänderin
- [3] Kustodin
- [1] Da Paul geistig behindert war, wurde ihm eine Kuratorin zur Seite gestellt.
- [2] Frau Dr. Müller ist Kuratorin der Stiftung XaX.
- [3] Die Kuratorin war auch für die sachgerechte Lagerung der Ausstellungsstücke verantwortlich.
- [4] Die Kuratorin Frau Dr. Meier war von der Bank bestellt worden.
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