Kuratorin
Substantiv, f:

Worttrennung:
Ku·ra·to·rin, Plural: Ku·ra·to·rin·nen
Aussprache:
IPA [kuʁaˈtoːʁɪn]
Bedeutungen:
[1] früher, nach bürgerlichem Recht: ein Vormund oder eine Pflegerin
[2] nach dem Verwaltungsrecht: Aufsichtsbeamtin im Bildungswesen (vor allem an Universitäten) oder die Verwalterin einer Stiftung
[3] im Museumsbetrieb: die Verantwortung über eine Sammlung, eine Ausstellung oder ein Projekt tragende weibliche Person
[4] Österreich: Treuhänderin
Herkunft:
Ableitung (speziell Motion, Movierung) zu Kurator mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Synonyme:
[3] Kustodin
Beispiele:
[1] Da Paul geistig behindert war, wurde ihm eine Kuratorin zur Seite gestellt.
[2] Frau Dr. Müller ist Kuratorin der Stiftung XaX.
[3] Die Kuratorin war auch für die sachgerechte Lagerung der Ausstellungsstücke verantwortlich.
[4] Die Kuratorin Frau Dr. Meier war von der Bank bestellt worden.



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